Mit Ihrer Buchung einer Unterkunft der Winterberg-Ferien "Kappe Deluxe GbR von Julia & Sven Hehl (nachstehend Anbieter oder Vermieter) erklären Sie, dass Sie die nachfolgenden Bedingungen gelesen und verstanden haben und diese akzeptieren. Folgende Geschäftsbedingungen treten in Kraft:
1. Geltung der AGB
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Alle Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienimmobilie sowie deren Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Anbieters.
- Etwaige Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Sämtliche Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
2. Buchung / Buchungsbestätigung
- Buchungswünsche des Gastes können über die Buchungsanfrage, über ein Buchungsportal, per E-Mail an vermietung@hehl-mail.de oder per Telefon unter der Nummer (+49)/(0)2573/6078640 an den Anbieter gerichtet werden.
- Mit der Buchung einer Unterkunft bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Mietvertrages für eine Ferienimmobilie für einen festgelegten Zeitraum verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Zusendung der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande.
- Sonderwünsche, die mit der Anmeldung übermittelt werden, werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter gültig.
3. Zahlungsbedingungen / Bezahlung
- Mit der Buchungsbestätigung übersenden wir Ihnen eine Rechnung über den Gesamtpreis für die Unterkunft sowie die Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises, die auf den Gesamtpreis angerechnet wird. Die Anzahlung ist sofort fällig und muss binnen 14 Tagen nach Versand der Rechnung entrichtet sein.
- Die Restzahlung von 80% des Gesamtpreises muss bis spätestens 29 Tage vor dem Abreisetag bei uns eingegangen sein. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung hierfür erfolgt nicht mehr.
- Erfolgt die Buchung später als 29 Tage vor Reisestart, so ist sofort nach Teilnahmebestätigung der volle Reisepreis fällig.
- Zusätzlich zum Reisepreis stellen wir für jeden Reiseteilnehmer ab 16 Jahre den Kurbeitrag der Stadt Winterberg in der jeweils aktuellen satzungsgemäßen Höhe in Rechnung und führen diesen an die Stadt ab (siehe auch „Reisedokumente und melderechtliche Voraussetzungen“).
- Zahlungen können per Kreditkarte, Bankeinzug oder Überweisung geleistet werden. Ist das bevorzugte Zahlungsmittel der “Bankeinzug”, so bevollmächtigt der Kontoinhaber den Anbieter, alle Reisezahlungen und andere Rechnungsbeträge von dem angegebenen Konto einzuziehen. Überweisungen müssen unter Angabe der Rechnungsnummer auf das nachstehende Konto vorgenommen werden:
Empfänger: Sven Hehl
Bankinstitut: comdirect Bank
IBAN: DE44 2004 1144 0773 3249 00
BIC: COBADEHD044
Verwendungszweck: Rechnungsnummer
- Im Falle einer Zahlung per Überweisung trägt der Kunde alle etwaig anfallenden Kosten der Zahlung (z. B. Banküberweisungsgebühren), insbesondere bei Überweisungen aus dem Ausland.
4. Leistungen / An- und Abreise / Aufenthalt
- Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienimmobilie bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben.
- Am Anreisetag steht die Ferienimmobilie gewöhnlich ab 15:30 Uhr zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns bis 3 Tage vor Ihrer Anreise, um den genauen Zeitpunkt der Schlüsselübergabe zu vereinbaren. Eine frühere Anreise ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter möglich.
- Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, so ist der Anbieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar (z. B. kaputtes Geschirr, Schäden an den Wänden, am Mobiliar usw.). Im Falle von verlorenen Schlüsseln hat der Mieter die Kosten für den Austausch der betroffenen Zylinderschlösser zu tragen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Das Bestehen einer geeigneten Haftpflichtversicherung wird empfohlen!
- Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr zu verlassen. Der Anbieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Geschirr, Gläser usw. sind zu reinigen und einzuräumen. Der Kühlschrank muss ausgeräumt sein und die Mülleimer entleert.
5. Allgemeine Rechte und Pflichten / Hausordnung
- Die Ferienimmobilie darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden.
- Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und deren Inventar pfleglich zu behandeln. Mit der Buchung erklärt der Gast, die Hausregeln vollständig gelesen zu haben und diese als verbindlich zu akzeptieren.
- Der Gast haftet für eigenständig ein- und/oder angebrachte Gegenstände (z. B. Dekorationen, Wandhalterungen usw.) und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die aus der Ein- bzw. Anbringung resultieren.
- Der Vermieter, seine Mitarbeiter sowie sämtliche Erfüllungsgehilfen haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zur Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
6. Rücktritt
- Der Rücktritt vom geschlossenen Beherbergungsvertrag kann nur schriftlich erklärt werden.
- Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so kann der Vermieter folgende Entschädigung beanspruchen:
Rücktritt bis 57 Tage vor Reisebeginn: 10% der Auftragssumme
Rücktritt von 56 bis 43 Tage vor Reisebeginn: 20% der Auftragssumme
Rücktritt von 42 bis 29 Tage vor Reisebeginn: 40% der Auftragssumme
Rücktritt von 28 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 60% der Auftragssumme
Rücktritt von 14 bis 3 Tage vor Reisebeginn: 80% der Auftragssumme
Rücktritt ab 2 Tage vor Reisebeginn oder Nichtanreise: 100% der Auftragssumme - Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen!
7. Kündigung durch den Vermieter
- Der Vermieter kann den Beherbergungsvertrag fristlos kündigen, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
- Ebenso kann der Vermieter den Beherbergungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Mieter ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters, seiner Mitarbeiter oder des Security-Personals andere Mieter und/oder Bewohner nachhaltig stören oder die Hausregeln in solchem Maße missachten, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfgertigt ist.
- Kündigt der Vermieter berechtigt aus einem der o. g. Gründe, so ...
(a) ... hat der Mieter keinen Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietpreises;
(b) ... sind Schadensersatzansprüche des Mieters (z. B. Kosten für die Rückreise oder Hotels usw.) gegen den Vermieter ausgeschlossen. - Im Falle einer Absage durch den Vermieter vor Reiseantritt in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (z. B. Naturkatastrophen, Terroranschlag, Revolution usw.), die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf die Rückerstattung der Kosten.
8. Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie für auftretende Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
- Ebenfalls keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung.
- Der Veranstalter haftet darüber hinaus nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
9. Reisedokumente und melderechtliche Voraussetzungen
- Die Beschaffung aller notwendigen Reisedokumente wie Pässe, Visa oder andere benötigte Dokumente liegt in der alleinigen Verantwortlichkeit der Mieter.
- Für den Fall, dass ein Mieter die für den Antritt der Reise notwendigen Unterlagen nicht erhält oder er/sie für die Ausstellung der entsprechenden Visa nicht qualifiziert ist, können die Vermieter in keinem Fall zur Verantwortung gezogen werden. Die Mieter wissen, dass die Verweigerung notwendiger Dokumente seitens von Behörden keine ausreichende Begründung für einen Anspruch auf Erstattung oder Zurückhaltung von Buchungspreisen darstellt.
- Winterberg ist melde- und kurbeitragspflichtig (siehe auch „Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg“ in ihrer jeweils gültigen Fassung). Aus diesem Grund erfassen wir im Auftrag der Stadt die melderechtlichen Daten aller Reisenden, nehmen in den digitalen Systemen der Stadt Winterberg die Reiseanmeldung vor und berechnen die anfallenden Kurbeiträge (siehe auch „Zahlungsbedingungen / Bezahlung“). Zusätzlich dazu wird die Ausweisnummer des Reiseanmelders für behördliche und privatrechtliche Zwecke (z. B. für Nachfragen der Stadt oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen) erfasst.
- Die Mieter kennen ihre Mitwirkungspflichten zur behördlichen Reiseanmeldung und akzeptieren diese. Sie wissen, dass die Anreise und der Aufenthalt in unseren Ferienunterkünften erst nach Abschluss aller melderechtlichen Auflagen der Stadt Winterberg erfolgen kann. Gleichzeitig akzeptieren sie, dass die nicht fristgemäße Erledigung dieser Pflichten sie nicht aus der Verpflichtung zur Bezahlung der Buchungspreise entlässt und ihnen keinerlei Ansprüche auf Erstattung oder Zurückhaltung zustehen.
10. Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag
- Vertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Vermieter schriftlich geltend zu machen.
- Die Abtretung von Ansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der jeweiligen Hausregeln hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
- Gerichtsstand für alle Klagen gegen den Vermieter ist Steinfurt.
Stand: 01.06.2024
AGBs im PDF-Format
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